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            <OFFICIALNAME>Kepler Universitätsklinikum GmbH</OFFICIALNAME>
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        <TITLE><P>Ex-Ante Transparenzbekanntmachung - OP-Tischsysteme Frauen-OP Med Campus IV</P></TITLE>
        <REFERENCE_NUMBER>2024/OP-Tischsysteme MC IV</REFERENCE_NUMBER>
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        <SHORT_DESCR><P>Beschaffung von 2 OP-Tischsäulen, stationär für Bodeneinbauplatte mit folgendem Zubehör: 3 Stück Universal-OP-Lagerflächen, 3 Stück Verlängerungsplatten, 3 Stück Kopfplatte Doppelgelenk, 3 Paar 2-teilige Beinplatten, 2 Paar Adapterklobenpaare, 1 Transporter neigbar; Der Auftrag beinhaltet die Demontage und fachgerechte Entsorgung der auszutauschenden Teile, Lieferung, Neu-Montage, Inbetriebnahmen, Einschulung und die betriebsbereite Übergabe der Geräte. Die Beschaffung dient der Modernisierung auf den aktuellen Stand der Technik.</P></SHORT_DESCR>

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            <DATE_DISPATCH_NOTICE>2024-08-19</DATE_DISPATCH_NOTICE>
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        <DATE_FIRST_PUBLICATION>2024-08-19</DATE_FIRST_PUBLICATION>
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        <D_JUSTIFICATION><P>Die Lieferung kann aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden: nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen gem. § 36 Abs. 1 Z 3 lit a BvergG 2018; In den beiden Operationssälen des Frauen-OPs befinden sich Einrichtungen der Fa. Getinge. Die stationären Säulen sind zu erneuern. Um die vorhandenen Bodeneinbau-Montageplatten und die Verkabelungen weiter verwenden zu können, ist eine Kompatibilität damit erforderlich. Dies verringert den Bauaufwand enorm, was sowohl einen zeitlichen als auch finanziellen Vorteil bringt. Weiters muss eine Kompatibilität mit den drei vorhandene Operationstischplatten und dem Transporter gewährleistet sein, um eine Weiterverwendung auch dieser Bestandteile zu ermöglichen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit und wirtschaftlichen Sorgfalt werden die bestehenden Geräte und Einbauplatten sowie die Verkabelungen weiterverwendet. Erwünscht ist auch die Kompatibilität mit den weiteren OP-Tischsäulen am restlichen Med Campus, um kurzfristig technische bzw. organisatorische Ausfälle kompensieren zu können. Die Gegenstände, die das Erfordernis der Kompatibilität mit den bestehenden Einrichtungsgegenständen erfüllen, können lt. eigenen Angaben der Getinge EU/EWR-weit nur von ihr selbst bezogen werden. Auch die Voraussetzungen des § 36 Abs.1 Z 6 BVergG 2018 sind erfüllt, da es sich bei der gegenständlichen Lieferung um eine zusätzliche Lieferung für früher durchgeführte Lieferungen des ursprünglichen Unternehmers handelt, die einerseits zur teilweisen Erneuerung der gelieferten Waren oder Einrichtungen und andererseits zur Erweiterung von bestehenden Lieferungen oder Einrichtungen bestimmt sind, und ein Wechsel des Auftragnehmers dazu führen würde, dass der öffentliche Auftraggeber Waren mit unterschiedlichen technischen Merkmalen kaufen müsste und dies eine technische Unvereinbarkeit mit sich bringen würde. Anmerkung: Der Auftrag wurde noch nicht vergeben. Beim Datum der Zuschlagserteilung handelt es sich um das Datum der Übermittlung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Zuschlag erfolgt erst nach Ablauf der Stillhaltefrist von 10 Tagen (gerechnet ab dem Datum der erstmaligen Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). Ansprechpartner AG: Frau Alexandra Loher-Plitzko, Mail: alexandra.loher-plitzko@ooeg.at</P></D_JUSTIFICATION>
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