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            <OFFICIALNAME>Galleria di Base del Brennero - Brenner Basistunnel BBT SE</OFFICIALNAME>
            <NATIONALID>FN 367729 d</NATIONALID>
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    <OBJECT_CONTRACT>
        <TITLE><P>B0171-28 Leistungsabweichung Vorgang 2c</P></TITLE>
        <REFERENCE_NUMBER>B0171-28</REFERENCE_NUMBER>
        <OBJECT_DESCR>
            <SHORT_DESCR><P>Gegenstand dieser Beschaffung sind die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen bezüglich der Leistungs-abweichungen und Leistungsänderungen durch den AG, die gemäß dem Prüfergebnis seitens ÖBA der MKF 015 &quot;Leistungsabweichung Vorgang 2c&quot; abgegolten werden.</P></SHORT_DESCR>
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    </OBJECT_CONTRACT>

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                <CPV_CODE CODE="45000000"></CPV_CODE>
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                        <SHORT_DESCR><P>Gegenstand dieser Beschaffung sind die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen bezüglich der Leistungs-abweichungen und Leistungsänderungen durch den AG, die gemäß dem Prüfergebnis seitens ÖBA der MKF 015 &quot;Leistungsabweichung Vorgang 2c&quot; abgegolten werden.</P></SHORT_DESCR>

                            <CONTRACTOR>
                    <ADDRESS_CONTRACTOR>
                        <OFFICIALNAME>ARGE H41 Sillschlucht-Pfons</OFFICIALNAME>
                                                    <NATIONALID>ATU77664868</NATIONALID>
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        <INFO_MODIFICATIONS>
            <ADDITIONAL_NEED><P>Gemäß § 365 Abs 3 Z 5 BvergG 2018 sind zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers, die erforderlich geworden sind und nicht in den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen vorgesehen waren, dann als unwesentliche Vertragsänderungen einzustufen, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers (a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und (b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden wäre. Die Änderung des Vertrages während der Laufzeit in Form gegenständlicher Vertragsfortschreibung ist gemäß § 365 Abs 3 Z5, als unwesentliche Änderung anzusehen. Die geänderten bzw. zusätzlichen Leistungen sind erforderlich geworden, weil es Differenzen im Rahmen der Stützmittelsummen gab, der Vortrieb beim Vorgang 2c um ca. 50 m auf Grund von geologischen Bedingungen verkürzt sowie diverse weitere Leistungen (Sanierungen, Materialabtrag, zusätzliche Schacht…) notwendig wurden.  Ein Wechsel des Auftragnehmers ist aufgrund des fortgeschrittenen Stadiums des Projektes und der Komplexität der Planung für den Auftraggeber sowohl in technischer als auch in wirtschaftlicher Hinsicht nicht begründbar. Bei einer Neuvergabe der Leistungen für die Herstellung der o.g. Punkte (Einbau Stützmittel, geol. Verkürzung Vorgang 2c, Sanierungen, Materialabtrag, zusätzlicher Schacht) würde es unweigerlich zu erheblichen Schnittstellenproblemen bei der Ausführung der o.g. Leistungen im Bereich der NHS im zyklischen Vortrieb (Nothaltestelle Innsbruck) kommen. Außerdem kann es bei Schnittstellen der Gewerke (Leistungsabgrenzung) zu möglichen Problemen bei der Sphärenzuordnung bei möglichen Schäden o.ä. kommen (z.B. im Bereich der Nischen, Einbau Stützmittel, Sicherungsmaßnahmen Montagekaverne West und Ost, Herstellen Kopfschutz etc.). Hierdurch sind weitere Verzögerungen im Bauablauf möglich.  Außerdem wäre bei der Ausführung der o.g. Leistungen, vor allem in Bezug auf die Ausführung des Vorgangs 2c (zyklischer Vortrieb), eine enge Abstimmung der Gewerke von Nöten, um zeitkritische Behinderungen durch ein drittes Gewerk zu verhindern.   Ferner würde sich im Falle einer Neuvergabe unweigerlich eine zeitliche Auswirkung von mehreren Monaten auf die Gesamtbauzeit des Hauptauftrages B0171 auswirken, da der Vorgang 2c (NHS) auf dem kritischen Weg liegt.	 </P></ADDITIONAL_NEED>
            <!--<UNFORESEEN_CIRCUMSTANCE><P></P></UNFORESEEN_CIRCUMSTANCE>-->

            <VAL_TOTAL_BEFORE CURRENCY="EUR">657395783.89</VAL_TOTAL_BEFORE>
            <VAL_TOTAL_AFTER CURRENCY="EUR">483248.09</VAL_TOTAL_AFTER>
        </INFO_MODIFICATIONS>

    </MODIFICATIONS_CONTRACT>


    <ADDITIONAL_CORE_DATA>
        <NB_SME_CONTRACTOR>0</NB_SME_CONTRACTOR>
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            <TITLE><P>B0171-28 Leistungsabweichung Vorgang 2c</P></TITLE>
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