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            <OFFICIALNAME>Galleria di Base del Brennero - Brenner Basistunnel BBT SE</OFFICIALNAME>
            <NATIONALID>FN 367729 d</NATIONALID>
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    <OBJECT_CONTRACT>
        <TITLE><P>Planungsleistungen Brenner Basistunnel Österreich (Ausschreibungs- und Ausführungsplanung)</P></TITLE>
        <REFERENCE_NUMBER>D0939/15 </REFERENCE_NUMBER>
        <OBJECT_DESCR>
            <SHORT_DESCR><P>Im Zuge der Bauarbeiten des Bauloses H21 musste insbesondere durch geänderte Baugrundverhältnisse und weitere Faktoren, sowie dadurch bedingte, technisch notwendige Änderungen an den einzelnen Bauwerken, die Ausführungsplanung gegenüber der dem Bauvertrag zugrunde liegenden Planung geändert werden. Um alle in H21 vorgesehenen Bauwerke trotz der notwendigen Änderungen sach- und termingerecht errichten zu können, mussten vom Generalplaner PG BBTN verschiedene Beratungs- und Planungsleistungen eingefordert werden, welche nicht durch den Vertrag D0939 abgedeckt sind. Der gegenständliche Beschaffungsbeschluss enthält die zuvor genannten Beratungsleistungen, die nach sorgfältiger Prüfung dem Grunde nach durch die BBT SE anerkannt wurden und der Höhe nach mit der PG BBTN Einvernehmen erzielt wurde.</P></SHORT_DESCR>
        </OBJECT_DESCR>

    </OBJECT_CONTRACT>

    <MODIFICATIONS_CONTRACT>
        <DESCRIPTION_PROCUREMENT>

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                <CPV_CODE CODE="71320000"></CPV_CODE>
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                        <SHORT_DESCR><P>Im Zuge der Bauarbeiten des Bauloses H21 musste insbesondere durch geänderte Baugrundverhältnisse und weitere Faktoren, sowie dadurch bedingte, technisch notwendige Änderungen an den einzelnen Bauwerken, die Ausführungsplanung gegenüber der dem Bauvertrag zugrunde liegenden Planung geändert werden. Um alle in H21 vorgesehenen Bauwerke trotz der notwendigen Änderungen sach- und termingerecht errichten zu können, mussten vom Generalplaner PG BBTN verschiedene Beratungs- und Planungsleistungen eingefordert werden, welche nicht durch den Vertrag D0939 abgedeckt sind. Der gegenständliche Beschaffungsbeschluss enthält die zuvor genannten Beratungsleistungen, die nach sorgfältiger Prüfung dem Grunde nach durch die BBT SE anerkannt wurden und der Höhe nach mit der PG BBTN Einvernehmen erzielt wurde.</P></SHORT_DESCR>

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                    <ADDRESS_CONTRACTOR>
                        <OFFICIALNAME>Planungsgemeinschaft BrennerBasistunnel Nord (PG BBTN)</OFFICIALNAME>
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                </CONTRACTOR>
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        <INFO_MODIFICATIONS>
            <ADDITIONAL_NEED><P>Gegenständliche Leistungen werden im Rahmen einer Leistungsänderung gemäß Art. 24, Teil B, Vertrag D0939 als Leistungen angeordnet, die zur Durchführung der vertragsgegenständlichen Leistung und für das vollständige Erreichen des Vertragsziels erforderlich werden.  Nach § 365 Abs. 3 Z5 BVergG 2018 sind zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers, die erforderlich geworden sind und nicht in den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen vorgesehen waren, dann als unwesentliche Vertragsänderungen einzustufen wenn ein Wechsel des Auftragnehmers (a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und (b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden wäre.  Die gegenständlichen Leistungen umfassen im laufenden und fortgeschrittenen Stadium der urvertraglich beauftragtem Planungen die Durchführung von Untersuchung verschiedener Ausführungsvarianten der gemäß beauftragtem Grundvertrag zu planenden Bauwerksabschnitte, sowie notwendig gewordene Planungsanpassungen bzw. -optimierungen der gemäß beauftragtem Grundvertrag zu planenden technisch, wirtschaftlich und zeitlich nicht trennbaren Bauteilen und Bauwerksabschnitten. Ein Wechsel des Auftragnehmers für die Zusatzleistungen hätte aufgrund der somit neu entstehenden Schnittstelle zwischen zweier verschiedener, mit untrennbaren Bauteilen befassten Planern zu sehr großen technischen Schwierigkeiten und nicht vertretbaren Zusatzkosten geführt. Darüber hinaus hätte eine Schnittstelle in der Planungsverantwortung und der Gewährleistung ein nicht vertretbares Risiko dargestellt. Die Vergabe an einen anderen Auftragnehmer, die Grundlagenerhebung dieses neuen Planers, die Einarbeitung und der gegenseitige Abstimmungsprozess und wechselweise Einarbeitung zwischen zweier verschiedener, befasster Planer hätte in den Planungsleistungen darüber hinaus erhebliche Zeit in Anspruch genommen in welcher der Planungsprozess nicht bzw. nicht effizient weitergeführt hätte werden können, was zu erheblichen Zusatzkosten geführt hätte. </P></ADDITIONAL_NEED>
            <!--<UNFORESEEN_CIRCUMSTANCE><P></P></UNFORESEEN_CIRCUMSTANCE>-->

            <VAL_TOTAL_BEFORE CURRENCY="EUR">27398061.91</VAL_TOTAL_BEFORE>
            <VAL_TOTAL_AFTER CURRENCY="EUR">24600</VAL_TOTAL_AFTER>
        </INFO_MODIFICATIONS>

    </MODIFICATIONS_CONTRACT>


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        <NB_SME_CONTRACTOR>0</NB_SME_CONTRACTOR>
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            <TITLE><P>Planungsleistungen Brenner Basistunnel Österreich (Ausschreibungs- und Ausführungsplanung)</P></TITLE>
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