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            <OFFICIALNAME>Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH</OFFICIALNAME>
            <NATIONALID>FN 210146p</NATIONALID>
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        <TITLE><P>Ex-Ante Transparenzbekanntmachung - Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung</P></TITLE>
        <REFERENCE_NUMBER>2022/DuO</REFERENCE_NUMBER>
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        <SHORT_DESCR><P>Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für alle  Mitglieder der Organe sowie leitenden Mitarbeiter/innen und sämtliche haupt-, neben- und ehrenamtlichen  Mitarbeiter/innen der Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH und ihrer verbundenen Unternehmen (insbesondere Kepler Universitätsklinikum GmbH, Oö. Landes- Pflege- und Betreuungszentren GmbH, FH Gesundheitsberufe OÖ GmbH) mit Wahlmöglichkeit zwischen Leistung als Eigenschaden oder klassischer  D&amp;O-Versicherung.</P></SHORT_DESCR>

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                        <OFFICIALNAME>ERGO Versicherung Aktiengesellschaft, ERGO-Platz 1, 40477 Düsseldorf</OFFICIALNAME>
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            <DATE_DISPATCH_NOTICE>2022-12-02</DATE_DISPATCH_NOTICE>
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        <DATE_FIRST_PUBLICATION>2022-12-02</DATE_FIRST_PUBLICATION>
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        <D_JUSTIFICATION><P>Die Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH (OÖG) betreibt 6 Kliniken an 10 Standorten, darunter eine  Universitätsklinik über ihre 100%-Tochter Kepler Universitätsklinikum GmbH (KUK). Weiters ist die OÖG an  der Oö. Landes- Pflege- und Betreuungszentren GmbH (LPBZ) zu 100 % und an der FH Gesundheitsberufe  OÖ GmbH (FHG) mehrheitlich beteiligt. Gesamt beschäftigen diese Firmen zusammen etwa 15.000  MitarbeiterInnen. Als gemeinnütziges Unternehmen benötigt die OÖG keine klassische D&amp;O-Versicherung,  sondern vielmehr sind für die geplante Versicherung folgende Kriterien maßgeblich:  • Grundkonstruktion Eigenschadendeckung mit inkludiertem D&amp;O-Baustein (Wahlmöglichkeit). Es muss die  Möglichkeit bestehen, Vermögensschäden als Eigenschaden geltend zu machen oder aber den Weg der  Inanspruchnahme des betroffenen Organs bzw. des/r betroffenen Mitarbeiters/in zu wählen. In diesem Fall geht  die Deckung auf das Organ bzw. den/die Mitarbeiter/in über.  • Kein Deckungsausschluss trotz sog. „wissentlicher Pflichtverletzung“ des schädigenden Organs bzw. des/der  schädigenden Mitarbeiters/in.  • Deckung zusätzlich für alle Mitarbeiter/innen. Fehler im Einkauf, in der Lohnverrechnung oder bei  Zahlungsfreigaben in der Buchhaltung können erhebliche Schäden verursachen, liegen aber selten in der  3 / 4 direkten Handlungsverantwortung von leitenden Angestellten bzw. des Managements. Die Versicherung soll  daher - auch im Interesse der Mitarbeiter/innen - derartige Fälle ebenfalls mit abdecken.  • Möglichkeit der Kombination mit Zusatzmodulen Vertrauensschadendeckung inkl. kompletter Vorsatzdeckung  sowie Cyber und Crime (Optionen).  Im Sinne der Öffnung des Wettbewerbs wurde das von der OÖG beauftragte Versicherungsmaklerbüro mit  einer vorherigen Erkundung des europäischen Marktes zu Produkten, die diese Kriterien beinhalten, beauftragt.  Das Ergebnis der Erkundung war, dass es nur ein einziges Unternehmen gibt, welches eine Versicherung  mit den geforderten Kriterien im Portfolio hat, die Versicherungsleistung demnach nur von einem bestimmten  Unternehmen erbracht werden kann, weil aus technischen Gründen ein Wettbewerb nicht vorhanden ist. Eine  vernünftige Alternative oder Ersatzlösung ist nicht ersichtlich, weil es der OÖG gerade darauf ankommt, dass  die o.a. Kriterien erfüllt werden. Diese Kriterien sind tatsächlich benötigte Anforderungen, weshalb auch nicht  von einer „künstlichen“ Einschränkung der Anforderungen die Rede sein kann. Mangels alternativer Anbieter  wurde ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchgeführt.  Bei dem unter V.2.1) bekanntgegebenen Datum handelt es sich um den Tag der Absendung dieser  Bekanntmachung. Da es sich um eine Transparenzbekanntmachung gemäß den Bestimmungen § 58 BVergG  2018 handelt, wurde der Vertrag noch nicht abgeschlossen. Der Zuschlag wird nach Ablauf einer Frist von 10  Tagen (gerechnet ab dem Tag der erstmaligen Verfügbarkeit dieser Bekanntmachung) erteilt.</P></D_JUSTIFICATION>
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