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            <OFFICIALNAME>Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH</OFFICIALNAME>
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        <TITLE><P>Ex-Ante Transparenz-Bekanntmachung - ÄNDERUNG DER LIZENZEN BETREFFEND „ORBIS SPEECHREC“</P></TITLE>
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        <SHORT_DESCR><P>Produkt „Dragon-based“ wird vom Hersteller nur mehr bis 31.12.2025 unterstützt. Notwendiger Wechsel auf das Nachfolgeprodukt „DM One ‐ Physician Site License HC ‐ German ‐ 1st level support ‐ Hosted“</P></SHORT_DESCR>

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                        <OFFICIALNAME>Arbeitsgemeinschaft Dedalus HealthCare Ges.m.b.H. (= federführendes Mitglied der ARGE) und Dedalus HealthCare GmbH </OFFICIALNAME>
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            <DATE_DISPATCH_NOTICE>2024-05-13</DATE_DISPATCH_NOTICE>
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        <DATE_FIRST_PUBLICATION>2024-05-13</DATE_FIRST_PUBLICATION>
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        <D_JUSTIFICATION><P>Basis für die ursprüngliche Beschaffung bildet eine Rahmenvereinbarung auf Grundlage eines Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung (Bekanntmachung 113005-2017, OJ S 60/2017 25/03/2017; Bekanntgabe 464697-2019, OJ S 191/2019 03/10/2019). 	 Die aus dieser Rahmenvereinbarung abgerufene Spracherkennungs-Lösung beinhaltet, wie im technischen Leistungsverzeichnis zur Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Implementierung, Migration und Wartung eines Krankenhausinformationssystems („KIS“) gefordert und zwischen den Auftraggebern (AG) und dem Auftragnehmer (Arbeitsgemeinschaft Dedalus HealthCare Ges.m.b.H. und Dedalus HealthCare GmbH; im Folgenden auch: AN) vereinbart, auch eine Sprachsteuerungssoftware. 	 Die aktuelle Version der Software wird vom Hersteller nur mehr bis 31.12.2025 unterstützt. Der Einsatz einer vom Hersteller nicht mehr unterstützten Software ist aus IT-Betriebsrisikogründen für die AG für den Einsatz im Gesundheitswesen nicht möglich. Ein Wechsel auf das Nachfolgeprodukt „DM One ‐ Physician Site License HC ‐ German ‐ 1st level support ‐ Hosted“ ist daher notwendig. Dieses Produkt wird ausschließlich als cloudbasierte Lösung angeboten. 	 Das neue Lizenzmodell ermöglicht auch eine Nutzung außerhalb des KIS. Die Integration der Spracherkennungssoftware in die KIS-Umgebung erfordert eine Adaptierung der für das KIS erforderlichen Sprachsteuerungssoftware. Diese Integration bzw. die entsprechenden Änderungen der Sprachsteuerungssoftware kann aus technischen Gründen und aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten nur der AN durchführen. 	 Es gibt keine Alternative oder Ersatzlösung, weil nur der AN Lizenzen für die Sprachsteuerung samt integrierter Spracherkennung der zum Einsatz kommenden KIS-Lösungen zur Verfügung stellen kann und nur bei einem System aus einer Hand die Vorteile eines einzigen Sprachprofils je User genutzt werden können.  Somit können sowohl die Lizenzen als auch die Dienstleistungen der Umstellung nur vom AN bezogen werden.  Ansprechpartner AG: Martin Seyer; E-Mail: martin.seyer@ooeg.at  Neben dem in der Bekanntmachung angeführten AG (OÖG) sind weitere nachstehende AG abrufberechtigt:  Klinikum Wels-Grieskirchen GmbH, Grieskirchner Straße 42, 4600 Wels;  A.ö. Krankenhaus St. Josef Braunau GmbH, Ringstraße 60, 5280 Braunau am Inn;  Kreuzschwestern Sierning GmbH, Neustraße 14, 4522 Sierning; </P></D_JUSTIFICATION>
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