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            <OFFICIALNAME>Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH</OFFICIALNAME>
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        <TITLE><P>Ex-Ante Transparenzbekanntmachung - Lieferung von Trocknersystemen für die KUK</P></TITLE>
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        <SHORT_DESCR><P>Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, betriebsbereite Übergabe und Einschulung von acht Trocknersystemen im Verbund mit dem vorhandenen Maschinenpark in der Wäscherei am MedCampus der Kepler Universitätsklinik.</P></SHORT_DESCR>

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            <DATE_DISPATCH_NOTICE>2023-05-10</DATE_DISPATCH_NOTICE>
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        <DATE_FIRST_PUBLICATION>2023-05-10</DATE_FIRST_PUBLICATION>
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        <D_JUSTIFICATION><P>Die zu beschaffenden Trocknersysteme müssen über folgende Parameter verfügen: •	Die Trockner verwenden die bestehende Datenkommunikation mit den bestehenden vor- und nachgeschalteten Maschinen. Jede Maschine kann durch jede Maschine im Verbund angesteuert werden. •	Zur besseren Bedienung und Übersichtlichkeit sind die Trockner in den Steuerungen bzw. Displays der Wasch- und Entwässerungsmaschinen direkt abrufbar. •	Die Medienanschlüsse der neuen Ersatztrockner befinden sich an der gleichen Position wie die Bestandsgeräte. •	Der Platzbedarf und die Anordnung der Unterbauten ist gleichbleibend zu den Bestandsmaschinen. •	Die Trocknersysteme müssen im bestehenden Supportsystem der Wäscherei eingebunden werden können um einen durchgängiger und raschen Support zu erhalten, und so die möglichen Stillstandszeiten auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. •	Die bestehende zentrale Flusenabsaugung kann weiterverwendet werden und im neuen System integriert werden. •	Die Verbundsteuerung der neuen Trockner kommuniziert direkt im Netzwerk miteinander, Programm- und Steuereinstellungen sind nur an einer zentralen Stelle möglich. •	Die Verfügbarkeit eines technischen Supportes ist telefonisch unter einer Stunde Reaktionszeit sicher zu stellen und innerhalb von sechs Stunden der Servicebeginn. •	Die Füllmenge der zu beschaffenden Trocknersysteme beträgt mindestens 60kg bei einem Füllverhältnis von 1:25, dadurch wird eine schonende Trocknung sichergestellt. •	Der Trommeldurchmesser der zu beschaffenden Systemen muss mindestens 1300mm betragen, dadurch wird eine Knitterbildung der Wäsche reduziert. •	Die Trommeltiefe der zu beschaffenden Systemen beträgt weniger als 1100mm und die Gesamttiefe der Geräte darf nicht über 2100mm liegen. •	Die bestehenden Förderbänder werden in der Verbundsteuerung wiederverwendet und müssen angesteuert werden können. •	Für die zu beschaffenden Trocknersysteme ist eine Gesamt CE für die „verkettete Anlage“ zu erstellen. •	Die Trommeln der zu beschaffenden Systeme muss mit austauschbaren Segmenten inklusive einem Satz Ersatzsegmente ausgestattet werden. •	Die Trocknersysteme müssen über eine „Kippende Ausführung“ ausgestattet werden. •	Eine Anpassung sämtlicher Steuerungen und Schnittstellen der Bestandsmaschinen und eine Einbindung in die vorhandene Medienversorgung kann durch den Lieferanten der Systeme sichergestellt werden. </P></D_JUSTIFICATION>
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