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            <OFFICIALNAME>Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH</OFFICIALNAME>
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        <TITLE><P>Ex-Ante Transparenzbekanntmachung - Lieferung von 12 Hämofiltrationsgeräten am KUK</P></TITLE>
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        <SHORT_DESCR><P>Lieferung, Montage, Inbetriebnahme, betriebsbereite Übergabe und Einschulung von 12 Hämofiltrationsgeräten inclusive Blutwärmung am Kepler Universitäts Klinikum sowie Wartung für 60 Monate</P></SHORT_DESCR>

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            <DATE_DISPATCH_NOTICE>2023-03-29</DATE_DISPATCH_NOTICE>
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        <DATE_FIRST_PUBLICATION>2023-03-29</DATE_FIRST_PUBLICATION>
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        <D_JUSTIFICATION><P>Die zu beschaffenden Geräte zur Nierenersatztherapie des präsumtiven Zuschlagsempfängers verfügen über technische Alleinstellungsmerkmale gemäß § 36, Abs 1, Z3, lit a, BVergG 2018. Folgende Funktionalitäten begründen diese: Die Geräte müssen (mit Zubehör) für Patienten mit 30kg Körpergewicht oder mehr für folgende Therapieformen zugelassen sein: Langsame Kontinuierliche UltraFiltration (SCUF), Kontinuierliche Veno-Venöse Hämofiltration (CVVHF), Kontinuierliche Veno-VenöseHämoDialyse (CVVHD), Kontinuierliche Veno-Venöse HämoDiaFiltration (CVVHDF)
Für die Therapie an Kindern ab 8kg müssen folgende Therapieformen zugelassen sein: Kontinuierliche Veno-VenöseHämoDialyse (CVVHD), Kontinuierliche Veno-VenöseHämofiltration CVVH, Kontinuierliche Veno-Venöse HämoDiaFiltration (CVVHDF)
Die angeführten Therapieformen im Kinderbereich müssen ein max. extrakorporales Volumen von 60ml ermöglichen. Ebenso ist eine CRRT Therapie mit Citrat für Pat. mit niedrigen Körpergewicht (≧8 kg) zur Sicherstellung der Versorgung erforderlich. Die angebotenen Systeme müssen die Möglichkeit bieten, dass das Set mit Blut befüllt werden kann, um den Pat. hämodynamisch so stabil wie möglich zu halten.
Das so infundierte Blutvolumen muss automatisch mitbilanziert werden. Es muss die Möglichkeit bestehen, dass ein therapeutischer Plasmaaustausch bereits bei Pat. ab 9kg durchgeführt werden kann. Zweck dieser Beschaffungsmaßnahme ist die Ausstattung der Intensiv-Stationen am KUK mit Hämodialysegeräten der neuesten Gerätegeneration, mit dem Ziel, eine adäquate und dem aktuellen wissenschaftlichen Stand entsprechenden Nierenersatztherapie zur bestmöglichen Versorgung der Pat. zu gewährleisten. Durch den Umstand des Campusübergreifenden Arbeitens ist eine Einheitlichkeit der Geräte als Vorgabe in Bezug auf Bedienbarkeit und Risikovermeidung erforderlich.
Bei dem bekanntgegebenen Datum des Vertragsabschlusses handelt es sich um den Tag der Absendung dieser Bekanntmachung. Da es sich um eine Transparenzbekanntmachung gemäß den Bestimmungen § 58 BVergG 2018 handelt, wurde der Vertrag noch nicht abgeschlossen. Der Zuschlag wird nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen (gerechnet ab dem Tag der erstmaligen Verfügbarkeit dieser Bekanntmachung) erteilt.</P>
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