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            <OFFICIALNAME>Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH</OFFICIALNAME>
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        <TITLE><P>Ex-Ante Transparenzbekanntmachung - Vertragsänderung digitales Dokumentenmanagementsystem</P></TITLE>
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        <SHORT_DESCR><P>Vertragsänderung betreffend digitales Dokumentenmanagementsystem für OÖG GmbH und KUK GmbH. Die Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH fungiert für Beschaffungen ihrer Tochterunternehmen, insbesondere der Kepler Universitätsklinikum GmbH als „Zentrale Beschaffungsstelle“.</P></SHORT_DESCR>

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        <DATE_FIRST_PUBLICATION>2023-06-14</DATE_FIRST_PUBLICATION>
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        <D_JUSTIFICATION><P>Die Wartung der Software kann aus urheberrechtlichen Gründen nur durch SER erfolgen. Das externe Monitoring aller SER-Systeme kann nur durch SER erfolgen. Eine Lizenzerhöhung kann nur vom Rechteinhaber erworben werden. In Ö ist nur die Fa. SER Gmbh befugt, solche Lizenzen zu vertreiben. Aus Gründen der Patientensicherheit kann nur ein einheitliches KG-Archiv betrieben werden. Die erworbenen Nutzungsrechte an SER-Software würden bei einer kompletten Neuanschaffung einer Alternativ- oder Ersatzlösung zu frustrierten Aufwendungen. Es müssten alle zusätzlichen Schnittstellen zum zweiten KG-Archiv neu erstellt werden. Bei der Lösung von SER kann die für das bestehende KG-Archiv vorhandene Serverlandschaft mitgenutzt werden. Keine erneute Anbindung zu ActiveDirectory. Keine zusätzliche Integration in die bestehende IT-Landschaft notwendig. Keine zusätzlichen Schulungs- und Einarbeitungsaufwände für bestehende SER-User. Keine zusätzlichen Schulungsaufwände für IT-Personal. Die Zusatzkosten für eine Alternativ- oder Ersatzlösung würden ca. € 8,8 Mio. EUR (Wartung 1 Jahr) ausmachen und sind daher als „beträchtlich“ zu betrachten. Die zusätzliche Leistung stellt daher eine unwesentliche Vertragsänderung dar, weil der Gesamtwert der zusätzlichen Leistungen 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages nicht übersteigt. Bei dem bekanntgegebenen Datum des Vertragsabschlusses handelt es sich um den Tag der Absendung dieser Bekanntmachung. Da es sich um eine Transparenzbekanntmachung gemäß den Bestimmungen § 58 BVergG 2018 handelt, wurde der Vertrag noch nicht abgeschlossen. Der Zuschlag wird nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen erteilt.</P></D_JUSTIFICATION>
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