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            <OFFICIALNAME>Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH</OFFICIALNAME>
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        <TITLE><P>Ex-Ante Transparenzbekanntmachung - Upgrade von Videoketten und Dokumentationseinheiten</P></TITLE>
        <REFERENCE_NUMBER>2023/Upgrade ASK</REFERENCE_NUMBER>
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        <SHORT_DESCR><P>Abschluss einer Rahmenvereinbarung über das Upgrade von Videoketten und Dokumentationseinheiten bestehender Operationssysteme zur minimalinvasiven diagnostischen und/oder therapeutischen Arthroskopie für die Kliniken der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH samt Rücknahme der bestehenden Komponenten, Lieferung der neuen Komponenten, betriebsbereiter Übergabe, Inbetriebnahme und Einschulung.</P></SHORT_DESCR>

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                        <OFFICIALNAME>Stryker Austria GmbH, Twin Tower Turm A21, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien</OFFICIALNAME>
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            <DATE_DISPATCH_NOTICE>2023-11-13</DATE_DISPATCH_NOTICE>
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        <DATE_FIRST_PUBLICATION>2023-11-13</DATE_FIRST_PUBLICATION>
        <DATETIME_LAST_CHANGE>2023-11-13T08:43:08</DATETIME_LAST_CHANGE>
        <D_JUSTIFICATION><P>Im Rahmen einer im Jahr 2023 durchgeführten Markterkundung musste die AG feststellen, dass es seit dem Jahr 2016 bei Arthroskopietürmen zu keinen wesentlichen technischen Verbesserungen gekommen ist, und damit die damals erworbenen und aktuell in Betrieb befindlichen Komponenten sowie Verbrauchsmaterial weiterhin dem Stand der Technik entsprechen. Lediglich bei einem Teil der Komponenten, welcher allerdings keinen Einfluss auf das Verbrauchsmengengerüst der gekoppelten Verbrauchartikel erzeugt, hat es eine technische Weiterentwicklung in Bezug auf Bildqualität, Bedienkomfort und Dokumentation gegeben. Über diesen Teil der bestehenden Anlagen beabsichtigt die AG beim ursprünglichen Auftragnehmer nun ein Upgrade der betroffenen Komponenten zu beauftragen, welches im Speziellen, das interaktive Zusammenwirken von unterschiedl. Komponenten, die zu erwartende deutliche generelle Erhöhung der Bildqualität durch technischen Fortschritt sowie die zu erwartende Erhöhung der Bildqualität durch qualitätsverbessernde Funktionen, beinhaltet. Ein Wechsel des bisherigen AN der oben beschriebenen Einzelkomponenten würde dazu führen, dass in den Kliniken der OÖG GmbH Systeme mit unterschiedl, technischen Merkmalen einzusetzen wären und die Standardisierung aufgebrochen werden würde. Darüber hinaus würde es beim Gebrauch insofern zu einer technischen Unvereinbarkeit führen, als die Komponenten, bei denen es Weiterentwicklungen gab, mit bestehenden Komponenten nicht interaktiv untereinander zusammenwirken könnten. Dazu kommt, dass aus technischen Gründen die Lieferung nur vom bestehenden AN erfolgen kann. Ein Wechsel des AN kann hinsichtlich eines gesamten OP-Turmes aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen und wäre mit erheblichen Schwierigkeiten und beträchtlichen Zusatzkosten für den AG verbunden. Da es sich um eine Transparenzbekanntmachung gemäß den Bestimmungen § 58 BVergG 2018 handelt, wurde der Vertrag noch nicht abgeschlossen. Der Zuschlag wird nach Ablauf einer Frist von 10 Tagen (gerechnet ab dem Tag der erstmaligen Verfügbarkeit dieser Bekanntmachung) erteilt.</P></D_JUSTIFICATION>
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