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            <OFFICIALNAME>Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH</OFFICIALNAME>
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        <TITLE><P>Ex-Post Bekanntgabe - Nachbeschaffung von Firewall Soft- und Hardware sowie Wartung des Herstellers </P></TITLE>
        <REFERENCE_NUMBER>2022/Checkpoint</REFERENCE_NUMBER>
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        <SHORT_DESCR><P>Nachbeschaffung von Firewall Soft- und Hardware sowie Wartung des Herstellers Checkpoint.</P></SHORT_DESCR>

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            <DATE_DISPATCH_NOTICE>2022-04-07</DATE_DISPATCH_NOTICE>
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        <DATE_FIRST_PUBLICATION>2022-04-07</DATE_FIRST_PUBLICATION>
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        <D_JUSTIFICATION><P>Folgende Änderungen von Verträgen und Rahmenvereinbarungen sind als unwesentliche Änderungen anzusehen: Zusätzliche Leistungen des ursprünglichen Auftragnehmers, die erforderlich geworden sind und nicht in den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen vorgesehen waren, wenn ein Wechsel des Auftragnehmers a) aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht erfolgen kann und b) mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für den Auftraggeber verbunden wäre. Sofern es sich um einen Vertrag handelt, der nach Durchführung eines Verfahrens gemäß den Bestimmungen des 2. Teiles des BVergG abgeschlossen wurde, darf der Gesamtwert der zusätzlichen Leistungen 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrages nicht übersteigen.  Der Wert des ursprünglichen Auftrags machte 872.507,00 EUR aus. Der Gesamtwert der zusätzlichen Leistungen beträgt 162.518,00 EUR und liegt daher mit 18,63 % unter 50% des Wertes des ursprünglichen Auftrags. Der bestehende Vertrag mit dem Auftragnehmer wurde auf Grundlage einer im Wege eines offenen Verfahrens ausgeschriebenen Rahmenvereinbarung der Bundesbeschaffung GmbH (BBG-GZ 3601.03562) nach einem erneuten Aufruf zum Wettbewerb (BBG-GZ 3691.03867) abgeschlossen. An den Standorten des OÖG-Konzerns (darunter ist die OÖG inkl. deren Töchter, wie die KUK und die LPBZ zu verstehen) sind auf Basis dieses Vertrags bereits Produkte – im konkreten - Firewallhardware, Software, Lizenzen und Wartung des Herstellers Checkpoint – im Einsatz. Es besteht nun die Notwendigkeit einer Nachbeschaffung von Firewallhardware, Software, Lizenzen und Wartung des Herstellers Checkpoint, damit der laufende Betrieb im OÖG-Konzern sichergestellt werden kann.  Ein Wechsel des Auftragnehmers kann aufgrund von  bestehenden Vereinbarungen zur Betriebsunterstützung, bereichsübergreifenden Service Level Agreements und Wartungsverträgen mit demselben Auftragnehmer jedenfalls zum derzeitigen Zeitpunkt nicht erfolgen, da es ansonsten in der so entstehenden Konstellation mit mehreren Auftragnehmern dazu kommen würde, dass der verantwortliche Leistungserbringer bei Störungen der Softwarelösung nicht klar definierbar wäre, was zu erheblichen Schwierigkeiten führen würde, und ggf. gleiche Leistungen (insbesondere Wartungsleistungen) bei unterschiedlichen Lieferanten bezogen werden müssten, was auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht vertretbar wäre, weil sich insbesondere der Verwaltungs- und Betreuungsaufwand nicht unbeträchtlich erhöhen würde. Bei den zu beschaffenden Leistungen muss es sich außerdem um Produkte des Herstellers der bereits im OÖG-Konzern im Betrieb befindlichen Systeme handeln, weil eine Mischung von Produkten von unterschiedlichen Herstellern in wirtschaftlicher Hinsicht dazu führen würde, dass zusätzliche Mitarbeiterschulungen erfolgen müssen, eigene Managementserver und Loggingserver für die Produkte des weiteren Herstellers beschafft werden und automatisierte Lösungen ebenfalls neu konzipiert werden müssen, was zu beträchtlichen Zusatzkosten führen würden.  Ein Wechsel des Auftragnehmers im Zusammenhang mit der Beschaffung der benötigten Produkte kann daher aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen und wäre jedenfalls mit erheblichen Schwierigkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten für die Auftraggeber verbunden </P></D_JUSTIFICATION>
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