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            <OFFICIALNAME>Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH</OFFICIALNAME>
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        <TITLE><P>Ex-Ante Transparenzbekanntmachung - Intraoperatives Durchleuchtungssystem für das Klinikum Steyr</P></TITLE>
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        <SHORT_DESCR><P>Lieferung eines intraoperativen Durchleuchtungssystems für das Klinikum Steyr einschließlich Nebenleistungen wie Projektplanung und -koordination, Lieferung der neuen Anlage, Implementierung, Inbetriebnahme und Anbindung der neuen Anlage an die vorhandene IT-Infrastruktur, Erstellung eines Schulungskonzeptes, Einschulung auf die neue Anlage sowie Begleitung durch Applikationsspezialisten.</P></SHORT_DESCR>

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        <DATE_FIRST_PUBLICATION>2026-05-28</DATE_FIRST_PUBLICATION>
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        <D_JUSTIFICATION><P>Das PEK Steyr benötigt zur Erfüllung seines Versorgungsauftrags ein neues intraoperatives Durchleuchtungssystem. Zwingend erforderliche Mindestanforderungen: Das Durchleuchtungssystem muss über die Möglichkeit eines 3D-Scans ohne vorherige Kollisionskontrolle verfügen. Das Durchleuchtungssystem muss über eine seitliche Öffnung verfügen. Das Durchleuchtungssystem muss über eine Schnittstelle zum bestehenden Navigationssystem „Stealth Station S8“ verfügen. Das Durchleuchtungssystem muss über die Möglichkeit einer 2D- Bildgebung verfügen. Das Durchleuchtungssystem muss über eine ausreichend große Öffnung verfügen. Das Durchleuchtungssystem muss einen zusammenhängenden 3D- Scan von mindestens 42 cm ermöglichen. Das Durchleuchtungssystem muss auch in durchleuchtungsproblematischen Regionen eine sehr gute Bildqualität liefern. Bei der durchgeführten Markterkundung hat sich herausgestellt, dass lediglich das Unternehmen Medtronic Österreich GmbH mit dem Produkt O-Arm II diese Anforderungen erfüllen kann. Nachdem die o.a. technischen Kriterien nur von diesem Unternehmen erfüllt werden können, es keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung gibt, und der mangelnde Wettbewerb nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Anforderungen des Vergabeverfahrens ist, hat die OÖG von Ihrem Recht Gebrauch gemacht, von einem offenen Verfahren abzusehen, um mit dem einzigen Unternehmen Medtronic Österreich GmbH ein Verhandlungsverfahren mit einem Bieter ohne vorheriger Bekanntmachung durchzuführen. Anmerkung: Der Auftrag wurde noch nicht vergeben. Beim Datum der Zuschlagserteilung handelt es sich um das Datum der Übermittlung dieser Ex-ante-Transparenzbekanntmachung. Der Zuschlag erfolgt erst nach Ablauf der Stillhaltefrist von 10 Tagen (gerechnet ab dem Datum der erstmaligen Veröffentlichung dieser Bekanntmachung). Ansprechpartner AG: Michaela Pühringer, Peter Kickingereder, Mail: michaela.puehringer@ooeg.at, peter.kickingereder@ooeg.at</P></D_JUSTIFICATION>
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