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            <OFFICIALNAME>NÖ Landesgesundheitsagentur</OFFICIALNAME>
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    <OBJECT_CONTRACT>
        <TITLE><P>Zusatzauftrag zum Rahmenvertrag hins. Instandsetzung Gebäudeleittechnik (GLT/MSR) LK Mistelbach</P></TITLE>
        <REFERENCE_NUMBER>LK-MI/BT-GLT/MSR</REFERENCE_NUMBER>
        <OBJECT_DESCR>
            <SHORT_DESCR><P>Zusatzleistungen zum bestehenden Rahmenvertrag über technische Betriebsführung vom 1.1.2015 hins. Instandsetzung der Gebäudeleittechnik (GLT/MSR) in jenen Gebäudeteilen, in denen noch Altsysteme bestehen, da Störfälle aufgetreten sind, sodass eine Instandsetzung auch in diesen Gebäudeteilen erforderlich geworden ist. Die erforderlich gewordenen Instandsetzungsmaßnahmen entsprechen in Bezug auf den Leistungsgegenstand im Wesentlichen Leistungen, wie sie ihrer Art nach schon vom ursprünglichen Auftrag erfasst sind. Es handelt sich dementsprechend um Zusatzleistungen. Die Änderung des Vertrages ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens gem. § 365 Abs 3 Z 5 BVergG 2018 ist zulässig, da Zusatzleistungen erforderlich sind und ein Auftragnehmerwechsel aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann und der Wert der Zusatzleistungen iSd § 365 Abs 3 BVergG 2018 unter 50% des urspr. Wertes liegt.</P></SHORT_DESCR>
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                            <CONTRACTOR>
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                        <OFFICIALNAME>VAMED Technical Services GmbH (vormals VAMED Standortentwicklung und Engineering GmbH &amp; CO KG)</OFFICIALNAME>
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        <INFO_MODIFICATIONS>
            <ADDITIONAL_NEED><P>In jenen Gebäudeteilen, in denen Altsysteme bestehen, sind Störfälle aufgetreten, sodass eine Instandsetzung der Gebäudeleittechnik auch in diesen Gebäudeteilen erforderlich geworden ist. Bei einem Ausfall der Anlage würde eine Schließung der Häuser drohen. Die Gebäudeleittechnik in den gegenständlichen Gebäudeteilen soll auch an die im Rahmen des ursprünglichen Auftrags errichtete Infrastruktur angebunden werden und insoweit als Gesamtanlage aller Gebäudeteile harmonisiert werden. Es besteht daher eine enge sachliche Konnexität mit dem ursprünglichen Auftrag und der bisherigen Leistungserbringung durch den Auftragnehmer, der laut Rahmenvertrag ganz allgemein die Instandhaltung und Instandsetzung zu besorgen hat. Bei einem Auftragnehmerwechsel gegenüber den bereits sanierten Teilen der Gebäudeleittechnik könnte das angestrebte Beschaffungsziel einer Harmonisierung der Gesamtanlage nicht erreicht werden. Die Änderung des Vertrages ohne Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens gem. § 365 Abs 3 Z 5 BVergG 2018 ist daher zulässig, da Zusatzleistungen erforderlich sind und ein Auftragnehmerwechsel aus technischen und wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgen kann sowie mit erheblichen Schwierigkeiten bzw. Zusatzkosten verbunden wäre. Außerdem liegt der Wert der Zusatzleistungen im Sinne des § 365 Abs 3 BVergG 2018 deutlich unter 50% des ursprünglichen Auftragswerts.</P></ADDITIONAL_NEED>
            <!--<UNFORESEEN_CIRCUMSTANCE><P></P></UNFORESEEN_CIRCUMSTANCE>-->

            <VAL_TOTAL_BEFORE CURRENCY="EUR">2000000</VAL_TOTAL_BEFORE>
            <VAL_TOTAL_AFTER CURRENCY="EUR">544940</VAL_TOTAL_AFTER>
        </INFO_MODIFICATIONS>

    </MODIFICATIONS_CONTRACT>


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        <NB_SME_CONTRACTOR>0</NB_SME_CONTRACTOR>
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            <TITLE><P>Zusatzauftrag zum Rahmenvertrag hins. Instandsetzung Gebäudeleittechnik (GLT/MSR) LK Mistelbach</P></TITLE>
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