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            <OFFICIALNAME>Pensionsversicherungsanstalt</OFFICIALNAME>
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        <TITLE><P>Pensionsversicherungsanstalt - EX POST-Bekanntgabe - Lizenzen für Rechtsdatenbank und MANZ GenjusKI</P></TITLE>
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        <SHORT_DESCR><P>Die zunehmende Komplexität juristischer Arbeitsabläufe sowie der steigende Bedarf an effizienter Bearbeitung großer Datenmengen stellen hohe Anforderungen an moderne Rechtsabteilungen dar und dazu wachsen auch die Erwartungen an Schnelligkeit, Qualität und Nachvollziehbarkeit juristischer Analysen. Nach einer erfolgreich durchgeführten Testphase soll zur Effizenzsteigerung juristischer Fragenstellungen die Unterstützung mittels dem KI gestützten SW-Produkt MANZ Genjus KI Edition Jupiter erfolgen. Für die Nutzung des kostenpflichtigen Modules ist die Beschaffung von Lizenzen erforderlich. Die Vergabe erfolgte im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 36 Abs 1 Z 3 BVergG 2018 na die MANZ´sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH. Der angeführte Auftragswert beziffert gemäß BVergG 2018 die auf 4 Jahre hochgerechneten Lizenzkosten sowie eine einmaliges Aktivierungsentgelt.</P></SHORT_DESCR>

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        <D_JUSTIFICATION><P>ACHTUNG: Es handelt sich hierbei um eine EX POST-Bekanntgabe eines bereits vergebenen Auftrages. Da kein geeignetes Formular hierfür zur Verfügung steht, wird das EX ANTE-Formular für die gegenständlichen EX POST-Bekanntgabe des vergebenen Auftrags an die MANZ´sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH verwendet. BEGRÜNDUNG: Gemäß § 36 Abs. 1 Z 3 BVergG 2018 ist ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung zulässig, wenn der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmer (diesfalls aus technischen Gründen bzw. aufgrund des Schutzes ausschließlicher Rechte) ausgeführt werden kann. Die Rechtsdatenbank (RDB) bzw. Manz Genjus KI bieten spezifische, für den Rechtsbereich optimierte Funktionen (z. B. juristische KI-Analyse mit österreichischer Rechtsprechung, automatisierte Entscheidungsfindungshilfen, Integration mit internen Systemen u.ä.), die am österreichischen Markt in dieser Form nicht durch andere Anbieter abgedeckt werden (Technische Unersetzbarkeit). Weiters existieren keine gleichwertigen juristischen Datenbanken oder KI-Tools mit vollständigem Zugriff auf den österreichischen Rechtsbestand (einschließlich RIS, Judikatur, Fachzeitschriften etc.) in dieser Qualität und Kombination. Die MANZ´sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH hat zudem das alleinige Nutzungsrecht an den jeweiligen Inhalten oder Tools (z. B. redaktionelle Aufbereitung, Algorithmen, KI-Modelle usw.), was eine Beschaffung bei Dritten ausschließt (Lizenzrechtliche Exklusivität). Daher kann für die Pensionsversicherungsanstalt (PVA) der Auftrag aus technischen Gründen bzw. aufgrund Ausschließlichkeitsrechten nur von einer bestimmten Wirtschaftsteilnehmerin, nämlich der MANZ´sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH, ausgeführt werden und wurden die benötigten Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Bekanntmachung gemäß § 36 Abs 1 Z 3 BVergG 2018 an die MANZ´sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung GmbH vergeben.</P></D_JUSTIFICATION>
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